Teilnahmebedingungen für den Förderfonds Einzelfallhilfe
1. Allgemeines
Die Haus des Stiftens gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München (nachfolgend „Haus des Stiftens“) ist Betreiberin der Internetseiten www.einzelfallhilfe.org und www.foerderprogramme.org
Das Haus des Stiftens stellt nach Maßgabe dieser Bedingungen die Plattformen bereit. Das Angebot ist unentgeltlich.
Gemeinnützige Organisationen können Projekte oder Förderanträge auf der Plattform einstellen mit dem Ziel, Spenden für ihr gemeinnütziges Anliegen zu generieren.
Bei der Registrierung auf der Plattform erklären sich die Nutzer mit den hier beschriebenen Bedingungen in vollem Umfang einverstanden.
Das Haus des Stiftens ist zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements als gemeinnützig anerkannt. Vor diesem Hintergrund stellt das Haus des Stiftens Stiftern, Unternehmen und anderen Förderern Förderanträge von Non-Profits vor.
Der Förderfonds Einzelfallhilfe soll dem gesteigerten Bedürfnis von Stiftern und Förderern Rechnung tragen, einzelnen, in Not geratenen Menschen direkt zu helfen, ohne auf die Einbindung einer professionellen Non- Profit-Organisation zu verzichten.
Das Haus des Stiftens stellt den Antrag Stiftern, Unternehmen und anderen Förderern vor. Erhält das Haus eine zweckgebundene Spende, dann verpflichtet sich das Haus zur Weiterleitung an die gemeinnützige Organisation. Das Haus des Stiftens hat das Recht, die Annahme von Geldern zu verweigern.
Jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit ist möglicher Empfänger. Organisationen, die Gelder an Dritte weiterleiten, müssen steuerlich als mildtätig anerkannt sein.
Ausnahmen gelten gemäß Stellungnahme vom Bundesfinanzministerium im April 2020 für Bedürftige im Zusammenhang mit Corona. Ausgeschlossen sind Empfänger, die mit den Fördergrundsätzen des Haus des Stiftens nicht vereinbar sind, insbesondere die, die nicht mit einer demokratisch freiheitlichen Ausrichtung in Einklang stehen oder auf „schwarzen Listen“ öffentlicher Stellen oder Ministerien zu finden sind.
2. Teilnahmebedingungen
Für eine Förderung können sich Organisationen bewerben, die:
• einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen,
• eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
• für die Weiterleitung an Dritte den Zweck der Mildtätigkeit aufweisen.
Die antragstellende Organisation benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für die gemeinnützige Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner wird im weiteren Prozess FÖRDERPATE genannt und versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein, für die gemeinnützige Organisation zu handeln.
Es werden keine Projekte gefördert, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken.
Der Antragsteller versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Die Antragsteller dürfen auf der Plattform nur Vorhaben veröffentlichen, die innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Antrags. Einen Musterantrag finden Sie
hier
Für die Nutzung des Angebots müssen sich die gemeinnützigen Organisationen auf der Internetseite www.foerderprogramme.org registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.
Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichte Bilder werden durch Haus des Stiftens gGmbH (Landshuter Allee 11, 80637 München, Telefon: +49 (0)89 744 200 210, E-Mail: muenchen@hausdesstiftens.org) auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.
Im Rahmen der Organisationsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können bis zu 25 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: JPG und PNG. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch das Haus des Stiftens. Dieses informiert den Antragsteller über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail. Jeder registrierte Nutzer muss seine Email-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.
Das Haus des Stiftens ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.
Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig. Die Zugangsdaten zur Plattform sind geheim zu halten. Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist das Haus des Stiftens unverzüglich zu informieren.
Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist das Haus des Stiftens berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Plattform ist für die gemeinnützigen Organisationen unentgeltlich.
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer und die gemeinnützige Organisation, dass sie über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, diese Unterlagen bei sich vorzuhalten und wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Antragsteller das Haus des Stiftens von allen Ansprüchen frei.
Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
• Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
• Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
• Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
• Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
• Irreführende Inhalte
• Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
Sobald das Haus des Stiftens Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist es jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält es sich das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
Der Zeitraum für das Einwerben von Fördergeldern durch das Haus des Stiftens beginnt mit Veröffentlichung des Antrags.
Die Förderung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme, spätestens nach sechs Monaten. Der Förderbetrag wird an den Antragsteller überwiesen.
Die teilnehmenden Organisationen werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals.
Organisationen, die zum Ende der Sechsmonatsfrist ihr Förderziel nicht erreicht haben, erhalten den bis dahin generierten Betrag.
3. Rechtliches
Das Haus des Stiftens behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden. Geplant ist, die Anzahl der Förderanträge zu begrenzen.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer das Haus des Stiftens insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Haus des Stiftens kann ferner nicht für technische oder organisatorische Probleme haftbar gemacht werden.
Haus des Stiftens beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen unter www.foerderprogramme.org verwiesen. Durch die Registrierung auf der Plattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass Haus des Stiftens die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und sie den mit der Durchführung beauftragten Partnern und potentiellen Förderern zugänglich machen darf.
Haus des Stiftens behält sich vor, in den Medien über die Förderung zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen, der Internetseite der Haus des Stiftens gGmbH und in weiteren Medien zur Bewerbung des Förderfonds Einzelfallhilfe angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@hausdesstiftens.org gegenüber dem Haus des Stiftens per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Präsentation auf der Plattform zurückzutreten.
Die Plattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter www.foerderprogramme.org zu beachten.
München, Mai 2020
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