Förderfonds
Einzelfallhilfe

Menschen in Not helfen! Über den Förderfonds Einzelfallhilfe bekommen gemeinnützige Organisationen Unterstützung, um Menschen in Notlagen zur Seite zu stehen.

Jetzt informieren

Der Förderfonds Einzelfallhilfe ist derzeit nicht aktiv. Im Non-Profit Newsletter informieren wir Sie, wenn der Fonds wieder Anträge annimmt.

Die Idee

Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen stellen über den Förderfonds Einzelfallhilfe finanzielle Mittel für die Unterstützung von Menschen in Notlagen bereit. Damit helfen die Förderer gemeinnützigen Organisationen beim Helfen – mit einem Betrag von über 1.000.000 Euro allein bis zum Jahresende 2020. Gemeinnützige Organisationen können beim Förderfonds Einzelfallhilfe eine Förderung beantragen, wenn sie Einzelpersonen unterstützen wollen, die in Not geraten sind. Förderfähig sind Maßnahmen wie bspw. die Finanzierung einer Operation, Ausbildungsförderung oder Mietzuschüsse.

Förderpate

Die Förderpaten sind das Bindeglied zwischen der in Not gekommenen Person, der Organisation und dem Förderer. Sie beantragen die Förderung, beantworten die Fragen der Förderer, kümmern sich um die Verwendung der Fördergelder und geben einen abschließenden Bericht ab.

Non-Profit-Organisation

Die rechtliche Abwicklung der Einzelfallhilfe erfolgt über die gemeinnützige Organisation, für die der Förderpate tätig ist und im Rahmen derer die zu fördernde Maßnahme stattfindet. Sie erhält die Fördersumme auf ihr Spendenkonto und muss das Geld für die beantragte Maßnahme einsetzen.

Förderer

Förderer nutzen den Förderfonds Einzelfallhilfe, um notleidenden Menschen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Damit ihre Förderung den notleidenden Personen wirkungsvoll zugutekommt, übertragen sie die Verantwortung für den Einsatz der Mittel an den Förderpaten.

Fördergrundlagen

Personenzentrierter Antrag

Beziehen Sie sich in Ihrem Antrag immer auf eine Person oder auf eine kleine zusammengehörige Gruppe von Menschen wie Geschwister, eine Familie oder eine Wohngruppe mit Fokus auf Deutschland.

Höhe der Förderung

Mit einer Förderung sollte eine Maßnahme komplett bezahlt werden können, beispielsweise eine Therapie für ein Flüchtlingskind über einen Zeitraum von 12 Monaten in Höhe von 7.500 Euro. Die beantragte Fördersumme sollte zwischen 5.000 und 50.000 Euro liegen.

Mittelverwendung

Wenn Ihre Organisation als mildtätig anerkannt ist oder die Notlage durch Corona entstanden ist, können Sie die Förderung für Kosten von Dritten oder für Überweisungen an die hilfsbedürftige Person zum Abwenden der Notsituation nutzen. Sie können die Fördergelder im Rahmen Ihrer steuerlich anerkannten Zwecke auch für Sachkosten und Personalkosten zur Abwendung einer plausiblen vergleichbaren Situation in Ihrer Organisation nutzen.

Fördergelder von Dritten

Wenn Fördergelder von anderen Stellen fließen, stellen Sie den Antrag bitte ausschließlich über den Restbetrag. Beispiel: Eine Operation kostet 23.000 Euro, die Krankenkasse übernimmt 17.000 Euro. Damit beläuft sich der Antrag auf 6.000 Euro.

Vorgaben

90 % Zweckverwendung

Mindestens 90 % der Fördersumme müssen für den konkreten Einzelfall verwendet werden. Bis zu 10 % darf für allgemeine Aufwendungen (Verwaltungskosten) verwendet werden, was insbesondere den erhöhten Aufwand der Organisation für die Begleitung und Abwicklung der Einzelfallhilfe honoriert.

Rückzahlung bei Nichtverwendung

Die Förderung wird von der Non-Profit-Organisation ohne Aufforderung umgehend an Haus des Stiftens zurücküberwiesen, falls die Non-Profit-Organisation für die Einzelfallhilfe mehr zweckgebundene Förderung als notwendig bekommen hat oder wenn die Einzelfallhilfe nicht vorgenommen werden konnte.

Beantwortung von Rückfragen

Der Förderpate oder ein anderer Vertreter der Non-Profit-Organisation steht persönlich für Rückfragen zur Verfügung.

Nachweis der Mittelverwendung

Die Non-Profit-Organisation wickelt die Förderung ab und dokumentiert die Mittelverwendung gegenüber ihrem Finanzamt. Auf Wunsch erhält sie dazu von Haus des Stiftens ein Informationsblatt.

Berichterstellung

Nach Abschluss der Maßnahme ist der Förderpate verpflichtet, über das Ergebnis einen Bericht zu erstellen, den Haus des Stiftens an die Förderer weiterleitet. Form und Umfang werden gesondert mitgeteilt.

Datenschutz und Kosten

Mit der Antragstellung akzeptiert die Organisation die Förderbedingungen und die Datenschutzerklärung von Haus des Stiftens. Für den Antragsteller fallen keine Kosten an. Die Kosten des Förderfonds Einzelfallhilfe tragen die Förderer und Haus des Stiftens.

Von der Prüfung bis zur Bewilligung

Haus des Stiftens prüft den Antrag zunächst auf Vollständigkeit und klärt offene Fragen mit dem Förderpaten aus der Non-Profit-Organisation. Wird Ihre Maßnahme als förderberechtigt eingestuft, erhalten potenzielle Förderer Zugang zu dem Antrag. Diese entscheiden, ob und mit welchem Betrag sie fördern wollen. Bei Rückfragen kontaktieren sie den Förderpaten direkt. Bei einer positiven Entscheidung wird der bewilligte Betrag direkt auf das Spendenkonto der Non-Profit-Organisation überwiesen, das im Organisationsprofil auf www.foerderprogramme.org hinterlegt ist.

So geht´s

1

Registrieren und Profil anlegen

Der erste Schritt erfolgt auf unserer zentralen Geldspendenplattform www.foerderprogramme.org. Dort registrieren Sie Ihre Organisation und legen ein Organisationsprofil an.

2

Prüfung und Freischaltung

Ihre Registrierung wird nun geprüft – das kann ein paar Arbeitstage dauern. Wir halten Sie über die Entwicklung per Mail auf dem Laufenden und geben Ihnen Bescheid, sobald Ihre Organisation freigeschaltet ist.

3

Einloggen und Antrag anlegen

Sobald die Freischaltung erfolgt ist, können Sie sich in Ihr Konto auf www.foerderprogramme.org einloggen und über die Kampagne ‚Einzelfallhilfe‘ den Antrag stellen. Einen Musterantrag finden Sie hier

4

Entscheidung und Förderung

Nun heißt es, abzuwarten, bis Sie Rückmeldung bekommen. Ihr Antrag wird geprüft und an potenzielle Förderer weitergegeben, die über die Förderung entscheiden.

Alle relevanten Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen

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Wenn Sie noch nicht mit Ihrer Organisation auf www.foerderprogramme.org registriert sind.


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Projektträger

Die Haus des Stiftens gGmbH ist Initiator des Förderfonds Einzelfallhilfe und übernimmt die Mittlerrolle zwischen Förderpaten und Förderern. Da es bei der Einzelfallhilfe oft um äußerst sensible Daten geht, möchten wir betonen, dass wir alle personenbezogenen Daten stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und ausschließlich im Rahmen des Förderfonds Einzelfallhilfe verwenden.