Vorgaben
90 % Zweckverwendung
Mindestens 90 % der Fördersumme müssen für den konkreten Einzelfall verwendet werden. Bis zu 10 % darf für allgemeine Aufwendungen (Verwaltungskosten) verwendet werden, was insbesondere den erhöhten Aufwand der Organisation für die Begleitung und Abwicklung der Einzelfallhilfe honoriert.
Rückzahlung bei Nichtverwendung
Die Förderung wird von der Non-Profit-Organisation ohne Aufforderung umgehend an Haus des Stiftens zurücküberwiesen, falls die Non-Profit-Organisation für die Einzelfallhilfe mehr zweckgebundene Förderung als notwendig bekommen hat oder wenn die Einzelfallhilfe nicht vorgenommen werden konnte.
Beantwortung von Rückfragen
Der Förderpate oder ein anderer Vertreter der Non-Profit-Organisation steht persönlich für Rückfragen zur Verfügung.
Nachweis der Mittelverwendung
Die Non-Profit-Organisation wickelt die Förderung ab und dokumentiert die Mittelverwendung gegenüber ihrem Finanzamt. Auf Wunsch erhält sie dazu von Haus des Stiftens ein Informationsblatt.
Berichterstellung
Nach Abschluss der Maßnahme ist der Förderpate verpflichtet, über das Ergebnis einen Bericht zu erstellen, den Haus des Stiftens an die Förderer weiterleitet. Form und Umfang werden gesondert mitgeteilt.
Datenschutz und Kosten
Mit der Antragstellung akzeptiert die Organisation die Förderbedingungen und die Datenschutzerklärung von Haus des Stiftens.
Für den Antragsteller fallen keine Kosten an. Die Kosten des Förderfonds Einzelfallhilfe tragen die Förderer und Haus des Stiftens.
Achtung